Als unabhängiger Kfz-Sachverständiger bin ich von Gronau aus in der gesamten Region im Einsatz – vom Westmünsterland über den Kreis Steinfurt bis in die Grafschaft Bentheim. Nach einem unverschuldeten Unfall komme ich zu Ihnen und erstelle Ihr Schadengutachten ohne Kosten für Sie (§ 249 BGB). Wählen Sie unten Ihre Stadt – oder rufen Sie direkt an, egal wo Sie sind.
Ein unabhängiges Gutachten ist die Grundlage dafür, dass Sie nach einem unverschuldeten Unfall wirklich alles erhalten, was Ihnen zusteht – Wertminderung und Nutzungsausfall inklusive. Ich komme zu Ihnen nach Hause, zur Arbeit oder in Ihre Werkstatt. Klicken Sie auf Ihre Stadt für alle Details und die häufigsten Fragen aus Ihrer Region.
Sie klicken hier (Formular) oder rufen an oder schreiben mir bei WhatsApp. Ich melde mich sofort und berate Sie zu ihrem individuellen Fall.
Vor Ort oder in einer Werkstatt dokumentiere ich Ihren Schaden lückenlos. In meinem Gutachten berechne ich ihre Entschädigung vollständig.
Ich übernehme die Kommunikation mit der Versicherung oder beteiligten Anwälten und begleite Sie bis zur vollständigen Regulierung.
Kein Problem – meine Einsatzliste zeigt nur einen Teil der Region. Als unabhängiger Sachverständiger bin ich flexibel im gesamten Westmünsterland, Kreis Steinfurt und der Grafschaft Bentheim unterwegs. Rufen Sie einfach an, ich sage Ihnen sofort, ob und wie schnell ich bei Ihnen sein kann.
Es gibt keinen Haken. Und genau deshalb fragen so viele Geschädigte zweimal nach. Die Rechtslage ist eindeutig: Bei einem unverschuldeten Unfall oberhalb der Bagatellgrenze trägt die Haftpflichtversicherung des Verursachers die Gutachterkosten. Vom ersten Anruf über die gesamte Bürokratie bis zum fertigen Gutachten zahlen Sie keinen Cent. Keine Vorkasse. Keine Selbstbeteiligung. Kein verstecktes Honorar. Ihr einziger Aufwand: die Kontaktaufnahme!
Weil er nicht für Sie arbeitet. Der Versicherungsgutachter wird von der gegnerischen Versicherung beauftragt und im Akkord vergütet. In der Praxis bedeutet das: kurze Termine, oberflächliche Sichtprüfung, kein Zerlegen verdächtiger Bauteile. Verdeckte Schäden an Trägern, Sensoren oder hinter dem Stoßfänger werden so kaum entdeckt. Hinzu kommen die üblichen Kürzungen. Alles juristisch im Rahmen, aber regelmäßig am unteren Ende dessen, was Ihnen nach § 249 BGB tatsächlich zusteht. Bei 5.000 € Schaden sind das schnell 1.000 bis 2.000 €, die fehlen. Ich nehme mir die Zeit, die ein Auto heute braucht. Und ich arbeite ausschließlich für Sie.
Anrufen. Mehr nicht. Sie schildern mir kurz, was passiert ist – am Telefon, per WhatsApp oder über das Formular oben. Ich komme zu Ihnen oder Sie in meine Werkstatt. Ich fotografiere und vermesse Ihr Fahrzeug, kümmere mich um die Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung und übergebe Ihnen das fertige Gutachten samt aller Schadenspositionen. Ihre einzige Aufgabe: das Auto bereitstellen und in Ruhe abwarten.
Unser erster Termin ist in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden, oft am selben Tag. Das fertige Gutachten liegt meist 2 bis 4 Werktage nach der Begutachtung vor – fotodokumentiert, BVSK-konform, gerichtsverwertbar. Jeder weitere Tag ohne Gutachten kostet Sie Nutzungsausfall und schwächt Ihre Beweislage, weil sich Schäden überlagern oder verändern.
Nicht für Sie. Die gegnerische Versicherung ist gesetzlich verpflichtet, ein Gutachten Ihrer Wahl zu akzeptieren – bestätigt durch den Bundesgerichtshof (BGH, Az. VI ZR 357/13). Versuche, Sie zu einem versicherungseigenen Gutachter zu drängen, sind keine Vorschrift, sondern Verhandlungstaktik. Sobald Sie mich beauftragt haben, läuft die Kommunikation über mich und Ihren Anwalt. Anrufe der Gegenseite um Sie zu einem andren Gutachten zu drängen verweisen Sie freundlich an mich. Das war’s.
Unabhängig erklärt – damit Sie Ihre Rechte verstehen und keine Ansprüche verlieren.
Nach einem unverschuldeten Unfall sichere ich Ihre Ansprüche mit einem gründlichen, unabhängigen Gutachten.