Hatten Sie einen Unfall?

Schaden online melden

Melden Sie Ihren Schaden in fünf Minuten online. Ihre Daten gehen direkt an mich, ich melde mich danach persönlich bei Ihnen.

So funktioniert es

Bei einem unverschuldeten Unfall ist das Gutachten für Sie kostenlos.

1

Formular ausfüllen.

Daten zu Unfall, Fahrzeug und Unfallgegner eingeben, Schadenfotos vom Handy hochladen. Dauert etwa fünf bis zehn Minuten.

2

Rückruf erhalten.

Ich melde mich kurzfristig bei Ihnen zurück. Im Telefonat klären wir, was in Ihrem Fall der richtige Weg ist.

3

Termin vor Ort.

Ist ein Gutachten sinnvoll, vereinbaren wir einen Termin. Ich komme zu Ihnen, ob nach Hause, in die Werkstatt oder an den Unfallort.

Ihre Daten gehen ausschließlich an mich. Keine Versicherung, keine Werkstatt, kein Vermittler dazwischen. Verschlüsselte Übertragung, Server in Deutschland, DSGVO-konform.

Lieber telefonisch?

Kein Problem. Sie erreichen mich rund um die Uhr.

Unabhängig vertreten. Persönlich begleitet.

Vertrauen entsteht durch Erfahrung.

Marie Bahr

Sehr professioneller und zuverlässiger Gutachter. Alles wurde klar und verständlich erklärt, und ich fühlte mich jederzeit gut betreut. Sehr empfehlenswert!

John Davis Röckl

Durch Empfehlung kam ich auf Herrn Kun als Sachverständiger. Sehr professionell und freundlich, hat sämtliche Angaben u Arbeiten übernommen. Wir wurden bestens beraten und betreut, brauchten uns um nichts kümmern. Herr Kun ist ein Sachverständiger der seine Arbeit mit großer Sorgfalt und besten Wissen erledigt. Ein Sachverständiger der seiner Kundschaft sämtliche Arbeit abnimmt und erfolgreich erledigt.
Vielen Dank noch einmal dafür.

Arno Leffrang

Herr Kun wurde mir empfohlen und daraufhin kontaktierte ich ihn. Nach der Auftragserteilung erfolgte in kürzester Zeit ein Termin zur Schadensbesichtigung. Am nächsten Tag war das Gutachten schon fertig und ich erhielt es vorab per Email zugeschickt. Vielen Dank nochmal für die schnelle Bearbeitung.
Ich war sehr zufrieden!

Kostenlos • Persönliche • Unabhängi

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Sichern Sie Ihren Anspruch

Ich prüfe Ihren Fall persönlich und gebe Ihnen eine klare Ersteinschätzung. Ohne Vorkasse. Ohne Verpflichtung. Ohne Risiko.

Mit Absenden akzeptieren Sie den Datenschutz.
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Kostet mich das wirklich nichts? Wo ist der Haken?

Es gibt keinen Haken. Und genau deshalb fragen so viele Geschädigte zweimal nach. Die Rechtslage ist eindeutig: Bei einem unverschuldeten Unfall oberhalb der Bagatellgrenze trägt die Haftpflichtversicherung des Verursachers die Gutachterkosten. Vom ersten Anruf über die gesamte Bürokratie bis zum fertigen Gutachten zahlen Sie keinen Cent. Keine Vorkasse. Keine Selbstbeteiligung. Kein verstecktes Honorar. Ihr einziger Aufwand: die Kontaktaufnahme!

Weil er nicht für Sie arbeitet. Der Versicherungsgutachter wird von der gegnerischen Versicherung beauftragt und im Akkord vergütet. In der Praxis bedeutet das: kurze Termine, oberflächliche Sichtprüfung, kein Zerlegen verdächtiger Bauteile. Verdeckte Schäden an Trägern, Sensoren oder hinter dem Stoßfänger werden so kaum entdeckt. Hinzu kommen die üblichen Kürzungen. Alles juristisch im Rahmen, aber regelmäßig am unteren Ende dessen, was Ihnen nach § 249 BGB tatsächlich zusteht. Bei 5.000 € Schaden sind das schnell 1.000 bis 2.000 €, die fehlen. Ich nehme mir die Zeit, die ein Auto heute braucht. Und ich arbeite ausschließlich für Sie.

Anrufen. Mehr nicht. Sie schildern mir kurz, was passiert ist –  am Telefon, per WhatsApp oder über das Formular oben. Ich komme zu Ihnen oder Sie in meine Werkstatt. Ich fotografiere und vermesse Ihr Fahrzeug, kümmere mich um die Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung und übergebe Ihnen das fertige Gutachten samt aller Schadenspositionen. Ihre einzige Aufgabe: das Auto bereitstellen und in Ruhe abwarten.

Unser erster Termin ist in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden, oft am selben Tag. Das fertige Gutachten liegt meist 2 bis 4 Werktage nach der Begutachtung vor – fotodokumentiert, BVSK-konform, gerichtsverwertbar.  Jeder weitere Tag ohne Gutachten kostet Sie Nutzungsausfall und schwächt Ihre Beweislage, weil sich Schäden überlagern oder verändern.

Nicht für Sie. Die gegnerische Versicherung ist gesetzlich verpflichtet, ein Gutachten Ihrer Wahl zu akzeptieren – bestätigt durch den Bundesgerichtshof (BGH, Az. VI ZR 357/13). Versuche, Sie zu einem versicherungseigenen Gutachter zu drängen, sind keine Vorschrift, sondern Verhandlungstaktik. Sobald Sie mich beauftragt haben, läuft die Kommunikation über mich und Ihren Anwalt. Anrufe der Gegenseite um Sie zu einem andren Gutachten zu drängen verweisen Sie freundlich an mich. Das war’s.

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